Energetische Inspektion

Bei der energetischen Inspektion werden die gebäude-, anlagen- und nutzungsspezifischen Randbedingungen für einen energieeffizienten Betrieb festgestellt. Das bedingt eine ganzheitliche Bewertung der Anforderungen des Gebäudes, der Energieeffizienz der Lüftungsanlage und der Energieeffizienz der Kälteanlage.

Betreiber von einer in ein Gebäude eingebauten Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt hat innerhalb der in § 76 genannten Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlage durch eine berechtigte Person im Sinne des § 77 Absatz 1 durchführen zu lassen.

Spätestens 10 Jahre nach Errichtung und Inbetriebnahme, bzw. nach der Änderung wesentlicher Bauteile, wie z.B. Wärmeüberträger, Ventilatoren oder Kältemaschinen.

Nach der erstmaligen Inspektion ist die Anlage wiederkehrend mindestens alle zehn Jahre einer erneuten Inspektion zu unterziehen.

Die Inspektion einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage umfasst Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes.

Die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind, insbesondere Veränderungen der Raumnutzung und -belegung, der Nutzungszeiten, der inneren Wärmequellen sowie der relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes und der vom Betreiber geforderten Sollwerte hinsichtlich Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit sowie Toleranzen, und die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten.

Der Betreiber ist für die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung der Inspektion verantwortlich. 
Er hat die Bescheinigung über die Durchführung der Inspektion der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern von 15.000 bis 50.000 EUR belegt werden.

Nutzen für den Betreiber

Eine Energetische Inspektion sollte nicht nur als eine, durch den Gesetzgeber vorgegebene "Pflichtaufgabe" angesehen werden, sondern vorrangig als kostensparende Energieeffizienz- Maßnahme. Eine strukturierte Untersuchung der Klimatechnik deckt in vielen Fällen interessante und einfach zu realisierende Kosteneinsparungspotentiale auf.